Warum Genossenschaft?
Für eine Mitgliedschaft ohne Nutzung einer Wohnung sind zwei Geschäftsanteile von je 150,00 € (=300,00 €) zu erwerben sowie ein Beitrittsgeld in Höhe von 30,00 € zu entrichten. Das Geschäftsguthaben kann übertragen oder vererbt werden.
Für die Nutzung einer unserer Wohnungen ist die Mitgliedschaft Voraussetzung. Dazu müssen weitere Geschäftsanteile erworben werden, die je nach Wohnungsgröße unterschiedlich sind (Informationen dazu in der Anlage zur Satzung).
Das ist sicher eine Ausgabe, die nicht leicht fällt. Für unsere Mitglieder überwiegen jedoch die Vorteile:
Lebenslanges Wohnrecht mit Dauernutzungsverträgen (z. B. keine Eigenbedarfskündigung möglich)
Das Geschäftsguthaben kann übertragen oder vererbt werden.
Die Gewinnmaximierung steht bei uns nicht im Vordergrund, daher sind die zu zahlenden Mieten im Regelfall günstiger als die Marktkaltmiete für vergleichbaren Wohnraum.
Mitspracherecht durch Wahl der Vertreter.
Jede geschäftsfähige Person kann Mitglied unserer Genossenschaft werden. Dazu sind die in unserer Satzung festgeschriebenen Kriterien zu erfüllen.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns doch in unserer Geschäftsstelle!

Wohnungsgenossenschaft Böhlen eG
Wilhelm-Wander-Straße 1a
04564 Böhlen
Telefon: 034206-7539-0
Fax: 034206-7539-30
E-Mail: kontakt @wg-boehlen.de