Organe unserer Genossenschaft

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Eine Genossenschaft besteht aus drei Organen – Vorstand, Aufsichtsrat und General- bzw. Vertreterversammlung.

Der Vorstand ist das Leitungsorgan einer Genossenschaft und besteht bei der WG Böhlen eG aus zwei hauptamtlichen Mitgliedern. Er ist gesetzlicher Vertreter der Genossenschaft nach innen und nach außen und ist für die Organisation der Genossenschaft und die gesamte Geschäftspolitik verantwortlich. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt.

Der Aufsichtsrat muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen und wählt aus seiner Mitte einen Aufsichtsratsvorsitzenden. Bei der WG Böhlen eG besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Die Hauptaufgabe ist die Beratung und Überwachung des Vorstandes. Der Aufsichtsrat hat zudem den Jahresabschluss und den Lagebericht zu prüfen und der Vertreterversammlung vor der Feststellung des Jahresabschlusses über das Prüfungsergebnis zu berichten. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Vertreterversammlung für drei Jahre gewählt.

Sie möchten mit dem Aufsichtsrat in Kontakt treten? Senden Sie eine E-Mail an aufsichtsrat@wg-boehlen.de.

Die General- bzw. Vertreterversammlung ist das Organ, in dem die Mitglieder einmal im Jahr gemeinsam über die grundsätzlichen Angelegenheiten Ihrer Genossenschaft entscheiden Eine Genossenschaft mit weniger als 1.501 Mitgliedern hat eine Generalversammlung durchzuführen, zu der alle Mitglieder eingeladen werden. Die WG Böhlen eG hat mehr als 1.500 Mitglieder und führt daher eine Vertreterversammlung durch. Diese findet jährlich im Regelfall im Juni statt. Alle Mitglieder wählen alle vier Jahre ihre Vertreter und Ersatzvertreter. Die Vertreterversammlung besteht aus mindestens 50 der gewählten Vertreter. Der Vertreterversammlung unterliegt die Beschlussfassung über z. B. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns und die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das abgeschlossene Geschäftsjahr.

Informationen zur aktuellen Vertreterversammlung finden Sie zur gegebenen Zeit im News-Bereich.

Für Mitglieder der WG Böhlen eG liegt die Liste aller gewählten Vertreter zur Einsicht in der Geschäftsstelle bereit.

© Wohnungsgenossenschaft Böhlen eG