Organe unserer Genossenschaft
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Eine Genossenschaft besteht aus drei Organen – Vorstand, Aufsichtsrat und General- bzw. Vertreterversammlung.
Der Vorstand ist das Leitungsorgan einer Genossenschaft und besteht bei der WG Böhlen eG aus zwei hauptamtlichen Mitgliedern. Er ist gesetzlicher Vertreter der Genossenschaft nach innen und nach außen und ist für die Organisation der Genossenschaft und die gesamte Geschäftspolitik verantwortlich. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt.
Der Aufsichtsrat muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen und wählt aus seiner Mitte einen Aufsichtsratsvorsitzenden. Bei der WG Böhlen eG besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Die Hauptaufgabe ist die Beratung und Überwachung des Vorstandes. Der Aufsichtsrat hat zudem den Jahresabschluss und den Lagebericht zu prüfen und der Vertreterversammlung vor der Feststellung des Jahresabschlusses über das Prüfungsergebnis zu berichten. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Vertreterversammlung für drei Jahre gewählt.
Sie möchten mit dem Aufsichtsrat in Kontakt treten? Senden Sie eine E-Mail an aufsichtsrat@wg-boehlen.de.