Fragen??? Wir haben Antworten!
Hier finden Sie einige Fragen, die uns häufiger gestellt werden, mit unseren Antworten dazu.
Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns einfach.
Mitglied werden können natürliche Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Sie haben die passende Wohnung gefunden und die erforderlichen Bewerbungsunterlagen eingereicht. Wenn wir uns für Sie als Neumieter (w/m/d) entscheiden und Sie die Bedingungen zum Erwerb einer Mitgliedschaft erfüllen, erfolgt die Mitgliedsaufnahme.
Ja. Nichtmitgliedergeschäfte sind satzungsgemäß zugelassen, Aufsichtsrat und Vorstand haben jedoch beschlossen, solche Geschäfte auszuschließen.
In einer Genossenschaft gibt es keine Mietverträge, sondern Dauernutzungsnutzungsverträge. In diesen werden die in Mietverträgen üblichen Regelungen getroffen. Vorteil von Dauernutzungsverträgen ist das lebenslange Wohnrecht. Die ordentliche Kündigung, z. B. aufgrund Eigenbedarfs, ist ausgeschlossen.
Nein. Stattdessen sind Geschäftsanteile im Zuge der Mitgliedschaft zu zahlen.
Sollte außerhalb der Geschäftszeiten dringender Reparaturbedarf festgestellt werden, können Sie sich direkt an entsprechende Firmen wenden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ja. Die entgeltliche Überlassung der Wohnung oder einzelner Räume bedarf unserer Zustimmung; es muss demnach vorab ein Antrag gestellt werden. Es gelten die Bestimmungen des § 553 BGB.
Das Halten von Haustieren ist nach Zustimmung unsererseits gestattet. Kleintiere (z. B. Kaninchen, Zierfische, Vögel) sind nicht zustimmungspflichtig. Hunde dürfen nur nach Zustimmung der WG Böhlen eG und aller Mietparteien im Hauseingang gehalten werden.
Ja. Gemäß Dauernutzungsvertrag muss ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Ausnahmen können z. B. bei Abtretungen erfolgen.
Die WG Böhlen eG hat keine fest angestellten Hausmeister. In den meisten Objekten gibt es traditionell Mieter, die gegen einen Obolus einige Aufgaben übernehmen. Darüber hinaus wurden mit entsprechenden Dienstleistungsunternehmen Verträge geschlossen, die sich z. B. um die Grünlandpflege kümmern. Reparaturen werden an externe Firmen beauftragt.
In den meisten Wohnobjekten übernehmen entsprechende Firmen die Reinigung. In wenigen Objekten führen die Mieter dies noch selbst durch. Genauere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.
Die Vertreterversammlung ist ein wichtiges Organ einer Genossenschaft und besteht aus mindestens 50 von den Mitgliedern gewählten Vertretern. Die ordentliche Vertreterversammlung findet jährlich statt. Der Vorstand hat den vollständigen Jahresabschluss der Genossenschaft vorzulegen und die Vertreterversammlung beschließt u. a. über die Feststellung des Jahresabschlusses.
Jedes Mitglied der Genossenschaft kann Vertreter werden. Bei Interesse melden Sie sich einfach bei uns – wir nehmen Sie auf die Liste der zur Wahl stehenden Mitglieder auf. Die Wahl erfolgt alle vier Jahre.
Wohnungsgenossenschaft Böhlen eG
Wilhelm-Wander-Straße 1a
04564 Böhlen
Telefon: 034206-7539-0
Fax: 034206-7539-30
E-Mail: kontakt @wg-boehlen.de