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Die General- bzw. Vertreterversammlung ist das Organ, in dem die Mitglieder einmal im Jahr gemeinsam über die grundsätzlichen Angelegenheiten Ihrer Genossenschaft entscheiden Eine Genossenschaft mit weniger als 1.501 Mitgliedern hat eine Generalversammlung durchzuführen, zu der alle Mitglieder eingeladen werden. Die WG Böhlen eG hat mehr als 1.500 Mitglieder und führt daher eine Vertreterversammlung durch. Diese findet jährlich im Regelfall im Juni statt. Alle Mitglieder wählen alle vier Jahre ihre Vertreter und Ersatzvertreter. Die Vertreterversammlung besteht aus mindestens 50 der gewählten Vertreter. Der Vertreterversammlung unterliegt die Beschlussfassung über z. B. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns und die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das abgeschlossene Geschäftsjahr.

Informationen zur aktuellen Vertreterversammlung finden Sie zur gegebenen Zeit im News-Bereich.

Für Mitglieder der WG Böhlen eG liegt die Liste aller gewählten Vertreter zur Einsicht in der Geschäftsstelle bereit.