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Nachweis haushaltnahe Dienstleistungen

Zur Information

In den Heizkostenabrechnungen 2011/2012 und 2012/2013 wurde angekündigt, dass mit der Abrechnung ab dem Abrechnungszeitraum 2014 immer erst im III. Quartal des darauffolgenden Jahres und somit auch mit dem Nachweis für haushaltnahe Dienstleistungen zu rechnen ist. In Zukunft gibt es nur noch eine einzige Abrechnung, wo die allgemeinen Betriebskosten und die Heiz- und Nebenkosten enthalten sind.

Gesetzlich hat die WG Böhlen eG jedoch bis spätestens 31.12. eines Jahres (innerhalb 12 Monate) Zeit, die Abrechnung zuzustellen. Auch sind wir nicht an die Abgabefristen der Steuererklärungen gebunden. Doch wir bemühen uns, diese für die Mieter schnellstmöglich zu erfassen. Jedoch wird die Umlage der Heizkosten (warme BK) durch das Abrechnungsunternehmen Techem erstellt. Von dessen Zustellung der Daten und Unterlagen ist die Genossenschaft abhängig und kann die Bearbeitungszeit nur minimal beeinflussen, da auch andere Wohnungsunternehmen eine solche kalenderjährige Abrechnungsperiode favorisieren und es somit zu gewissen Bearbeitungszeiten kommt.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

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