
Haus und Wohnung bilden das Lebenszentrum des Nutzers und seiner Familie.
Diese Hausordnung soll
Die Hausordnung ist wesentlicher Bestandteil des jeweiligen Nutzungsvertrages.
Die Hausordnung hat für die Nutzungsberechtigten vertragliche Wirkung und ist für alle in der Wohnung lebenden Personen bindend. Bei Nichteinhaltung der Pflichten aus der Hausordnung können Konsequenzen (Abmahnung, Kündigung) für das Nutzungsverhältnis entstehen. Neben den Regelungen der Hausordnung und des Dauernutzungsvertrages gelten die allgemeinen Bestimmungen der jeweiligen Stadtordnungen, der Polizeiordnung und der Brandschutzordnung.
Die Hausordnung tritt am 01.01.2004 in Kraft. Sie ersetzt die Hausordnung vom 05.12.1991 und deren Ergänzung vom 02.04.1996.
Böhlen, Dezember 2003
Hellriegel - Kühn - Schubert
V o r s t a n d