WG-Boehlen - key visual

Mitteilung persönlicher Veränderungen

Es besteht die Pflicht gegenüber der Wohnungsgenossenschaft, Veränderungen hinsichtlich Wohnraumnutzung und -belegung mitzuteilen. Sie werden gebeten, Veränderungen wie z.B. Zuzug von Bekannten und Verwandten, Partnerveränderung, Veränderung der Wohnungsnutzung oder Sterbefälle umgehend schriftlich anzuzeigen.